Elternmitwirkung

Elternmitwirkung

Mit dieser kleinen Übersicht wollen wir auf die gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten hinweisen, die Eltern in der Schule haben.

Klassenpflegschaft

= alle Erziehungsberechtigten der Klasse

  • wählt Vorsitzende und Vertreter
  • berät über Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse
Klassenkonferenz

= alle Lehrer der Klasse

  • berät und entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse
  • entscheidet (ohne Eltern) über Leistungsbewertung, Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens, über Versetzung und Übergangsempfehlung
Schulpflegschaft

= alle Vorsitzenden der Klassenpfleg-schaften

  • wählt 6 Elternvertreter in die Schulkonferenz
  • berät die Bildungs- und Erziehungs-arbeit der Schule
  • vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten
Lehrerkonferenz

= alle Lehrer der Schule

  • wählt 6 Lehrervertreter in die Schulkonferenz
  • berät die Bildungs- und Erziehungs-arbeit der Schule
  • entscheidet in Angelegenheiten, die ausschließlich Lehrer betreffen
Schulkonferenz
= 6 Eltern + 6 Lehrer + Schulleitung
  • Verwendung von Haushaltsmitteln
  • Einführung von Lehrmitteln
  • Durchführung von Schulveranstaltungen und Klassenfahrten

Unsere gewählten Elternvertreter erhalten von der Schule auf Anfrage eine Broschüre zum Mitwirkungsgesetz. Darin ist all das ausführlicher dargestellt.