Elternmitwirkung
Mit dieser kleinen Übersicht wollen wir auf die gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten hinweisen, die Eltern in der Schule haben.
Klassenpflegschaft
= alle Erziehungsberechtigten der Klasse
- wählt Vorsitzende und Vertreter
- berät über Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse
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Klassenkonferenz
= alle Lehrer der Klasse
- berät und entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse
- entscheidet (ohne Eltern) über Leistungsbewertung, Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens, über Versetzung und Übergangsempfehlung
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Schulpflegschaft
= alle Vorsitzenden der Klassenpfleg-schaften
- wählt 6 Elternvertreter in die Schulkonferenz
- berät die Bildungs- und Erziehungs-arbeit der Schule
- vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten
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Lehrerkonferenz
= alle Lehrer der Schule
- wählt 6 Lehrervertreter in die Schulkonferenz
- berät die Bildungs- und Erziehungs-arbeit der Schule
- entscheidet in Angelegenheiten, die ausschließlich Lehrer betreffen
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Schulkonferenz
= 6 Eltern + 6 Lehrer + Schulleitung
- Verwendung von Haushaltsmitteln
- Einführung von Lehrmitteln
- Durchführung von Schulveranstaltungen und Klassenfahrten
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Unsere gewählten Elternvertreter erhalten von der Schule auf Anfrage eine Broschüre zum Mitwirkungsgesetz. Darin ist all das ausführlicher dargestellt.