Kooperationen

Der Paragraph 5 des Schulgesetzes von NRW empfiehlt ausdrücklich die Öffnung von Schule und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern: ­

[…] Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägem der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben. […]

Seit vielen Jahren haben wir die Türen der GGS an der Filchnerstraße für die Kooperation mit außerschulischen Partnern geöffnet. Nicht nur während Projekttagen nutzen wir außerschulische Institutionen, um unseren Schülerinnen und Schülern weiterreichende Erfahrungen zu ermöglichen, sondern auch um unseren Unterricht zu bereichern.