Leistungskonzept

Leistungskonzept, Leistungsanforderungen und Leistungsbewertungen

Die Lehrerkonferenz berät und beschließt verantwortungsvoll über Bewertungsrichtlinien, die sich an individuellen, sachlichen und sozialen Kriterien ausrichten.

Im Vordergrund soll vor allem die Förderung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin und des Schülers, seiner Leistung und Anstrengungsbereitschaft stehen. Es ist Wert zu legen auf Ermutigung zum Lernen und auf Stärkung der Leistungsfähigkeit.

Grundlagen für die Leistungsbewertung bilden die Richtlinien und Lehrpläne des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Laufe der Grundschulzeit vollzieht sich zunehmend eine Wandlung von der individuellen zur anforderungsbezogenen Bewertung.

Dabei sind folgende Aspekte wichtig:

  • Einheitliche Bewertungskriterien
    Die LehrerInnen eines jeden Jahrgangs tauschen sich regelmäßig aus und legen gemeinsame Bewertungskriterien fest.
  • Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen
    Die schriftliche Leistung wird nach den fachspezifischen Kriterien bewertet. Bei den  mündlichen sowie sonstigen Leistungen werden sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte berücksichtigt.
  • Transparenz
    Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen LehrerInnen und SchülerInnen sowie LehrerInnen und Eltern über den Leistungsstand statt. Die Kriterien der Leistungsbewertung sind allen Beteiligten bekannt.
  • Ermutigung und Bestätigung
    Jede Schülerin und jeder Schüler soll generell Ermutigung und Bestätigung für die erbrachten Leistungen erhalten. Deshalb werden Stärken benannt und Schwächen als Chance zur Verbesserung dargestellt.

Dabei sind in allen Fächern die Motivation, Anstrengungsbereitschaft, Arbeitshaltung und Ausdauer des Kindes grundlegende Voraussetzungen. Selbstständigkeit und Kritikfähigkeit finden ebenfalls Beachtung, werden aber im Bereich Arbeits- und Sozialverhalten beschrieben. Es wird berücksichtigt, ob ein Kind die Fähigkeit besitzt, bereits Erlerntes auf neue Aufgabenstellungen und Situationen zu übertragen (Transfer), ob es Verbesserungsvorschläge umsetzen kann und damit verbunden ein individueller Lernzuwachs festzustellen ist.

Die Schulkonferenz hat aufgrund des Erlasses beschlossen, an unserer Schule ab Klasse 3, 1. Halbjahr Ziffernnoten zu erteilen. Bis dahin wird die Leistung der SchülerInnen in kompetenzorientierten Rasterzeugnissen dokumentiert.

Für SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf im Bereich Lernen wird die Leistungsbewertung ausgesetzt. Für SchülerInnen mit nachgewiesenen Teilleistungsschwächen wird ein Nachteilsausgleich angewandt.

Genauere Ausführungen treffen die jeweiligen Fachkonferenzen für die einzelnen Fächer. Diese werden in den Klassenpflegschaftssitzungen erläutert.